Tierschutz-Skandal in Zwickau: Behörden schauen bei sexuellem Missbrauch eines Pferdes weg

Ein absurdes Gesetz schützt den Täter und bedroht Tierschützer, während wirtschaftliche Interessen offenbar über dem Wohl der Tiere stehen. Wir schlagen Alarm und haben gemeinsam mit Jonas Ems die Öffentlichkeit mobilisiert.

Berlin/Zwickau, 28. April 2026 – Ein beispielloser Fall von Tierquälerei und Behördenversagen erschüttert derzeit die Öffentlichkeit. Im Zentrum steht die Stute „Lotta“ (Name geändert), die von ihrem Halter nachweislich und systematisch sexuell missbraucht wird. Obwohl dem zuständigen Veterinäramt und der Polizei in Zwickau laut Informantin bereits seit Januar 2026 eindeutiges Videomaterial vorliegt, blieben die Behörden bislang völlig untätig. Wir haben nun formell Strafanzeige gestellt und sind mit dem Fall an die Öffentlichkeit gegangen – und das mit gewaltiger Resonanz.

Chronisches Behördenversagen trotz erdrückender Beweislast

Das vorliegende Videomaterial belegt zweifelsfrei, dass das Tier mehrfach wöchentlich im Analbereich manipuliert wurde, einschließlich oraler Handlungen, manueller Penetration sowie damit verbundener Masturbation des Halters. Dennoch hat bis zum heutigen Tag kein Verantwortlicher der Zwickauer Behörden das Tier vor Ort in Augenschein genommen oder aus der Gefahr geborgen.

Eine von uns in Auftrag gegebene verhaltensbiologische Einschätzung der Expertin Annkatrin Pahl belegt derweil das massive Leiden der Stute: Das Pferd zeigt chronischen Stress, hochgradige Abwehrreaktionen und hat eine “erlernte Hilflosigkeit” sowie ein massives Meideverhalten gegenüber dem Besitzer entwickelt.

Das juristische Paradoxon: Die “Wo kein Blut fließt”-Rechtsprechung

Der Fall offenbart eine erschütternde Gesetzeslücke und eine fatale behördliche Praxis in Deutschland: Sexueller Missbrauch von Tieren (Zoophilie) ist nach § 3 Abs. 13 TierSchG grundsätzlich “nur” eine Ordnungswidrigkeit. Zur Straftat nach § 17 TierSchG wird die Tat zumeist erst dann, wenn dem Tier nachweisbare, physisch sichtbare Verletzungen zugefügt werden.

Das bedeutet in der Praxis: Psychisches Leid, tiefgreifende Traumata, erlernte Hilflosigkeit oder chronischer Stress, wie im Fall der Stute ‘Lotta’ fachlich belegt, fallen regelmäßig durchs Raster. Wo keine sichtbaren Verletzungen vorliegen, kommt der Täter oft ungestraft oder mit einem reinen Bußgeld davon.

Gleichzeitig werden Tierschützer und Aufklärer kriminalisiert: Die Verbreitung der Beweisvideos stellt, selbst in stark verpixelter Form, unter Umständen eine Straftat dar (Verbreitung tierpornographischer Schriften). Der Täter wird geschützt, der Aufklärer bestraft.

Wir äußern einen drastischen Verdacht für diesen juristischen Missstand: „Wir vermuten stark, dass eine echte Verschärfung des Gesetzes aus Angst vor Konflikten mit wirtschaftlichen Interessen blockiert wird. Würde man sexuelle Handlungen an Tieren konsequent als Straftat werten, könnte auch das händische ‘Absamen’ (die manuelle Ejakulation durch den Menschen) zur „Reproduktion“ landwirtschaftlicher Nutztiere illegal werden. Wie so oft scheinen wirtschaftliche Interessen über ethischen Grundsätzen zu stehen.

Gewaltige öffentliche Welle der Empörung

Die Tatenlosigkeit der Behörden hat mittlerweile eine enorme Gegenbewegung ausgelöst. Ein von uns und dem Tierschützer Jonas Ems auf Instagram veröffentlichtes Aufklärungsvideo erreichte innerhalb von nur 24 Stunden rund 500.000 Aufrufe. Wir haben in diesem Zusammenhang einen “Community Call” initiiert, welcher dazu führte, dass innerhalb eines Tages über 11.000 Protest-E-Mails an das Veterinäramt Zwickau, die Landesdirektion Sachsen sowie an die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher, gesendet wurden.

Die Forderung der Zivilgesellschaft ist unmissverständlich:

1. Sofortige amtstierärztliche Begutachtung und Sicherstellung der Stute „Lotta“.

2. Vollumfängliches Tierhalte- und Betreuungsverbot gegen den Halter (§ 16a TierSchG).

3. Konsequente Einstufung der Tat als Straftat (§ 17 Nr. 2 b TierSchG) aufgrund des sich wiederholenden, erheblichen Leidens.

4. Eine offizielle Stellungnahme der Behörden zu ihrer monatelangen Untätigkeit.

Es herrscht akuter, sofortiger Handlungsbedarf zum Schutz des Tieres. Wenn die Behörden weiter wegschauen, machen sie sich mitschuldig an der Verlängerung dieses Martyriums“, erklärt Samara Eckardt, Geschäftsführerin der Team Tierschutz gGmbH.

Weitere Informationen zur Kampagne und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Protestaktion finden Sie unter: https://teamtierschutz.org/communitycall_lotta/

Ansprechpartnerin

Frau Samara Eckardt (Geschäftsführerin)

Team Tierschutz gGmbH

Kolonnenstraße 8
10827 Berlin

E-Mail:
presse@teamtierschutz.org