Gemeinsam für Lotta

Jetzt kommt es auf deine Stimme an!

In unseren Community Calls bündeln wir unsere Kräfte, um Tierleid nicht unbeachtet zu lassen. Gemeinsam verfassen und versenden wir E-Mails an Behörden, um Missstände aufzudecken und Veränderung zu fordern.

Öffentlicher Druck kann den entscheidenden Unterschied machen – und je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Stimme. Schaffen wir es, Lotta zu retten?

Für Lotta

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie darum bitten, in dem bekannt gewordenen Fall des sexuellen Missbrauchs eines Pferdes (zuletzt gemeldet durch die Team Tierschutz gGmbH am 13.04.2026 und nochmals am 24.04.2026 beim Veterinäramt Zwickau, der zuständigen Polizeistelle und Staatsanwaltschaft Zwickau) nunmehr umgehend tätig zu werden, da der Vorfall bereits im Januar erstmalig angezeigt wurde! Ich fordere Sie dazu auf, dem betroffenen Tierhalter mit sofortiger Wirkung die Tierhaltung sowie jegliche Betreuung von Tieren zu untersagen und das betroffene Pferd sowie eventuell weitere Tiere in seiner Obhut umgehend sicherzustellen. Durch die öffentliche Berichterstattung zu diesem Vorfall bin ich zutiefst erschüttert. Es ist bekannt, dass eindeutige Aufnahmen existieren, die dokumentieren, wie das Tier systematisch für sexuelle Bedürfnisse missbraucht wird, unter anderem durch die Manipulation des Afters und sexuelle Handlungen am Tier. Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen § 3 Nr. 13 TierSchG dar, der die Nutzung von Tieren für eigene sexuelle Handlungen unmissverständlich verbietet. Umso schockierender ist es, dass auf diese Vorfälle bislang offenbar keine Konsequenzen folgten. Dass das Pferd während der Taten Berichten zufolge ruhig steht und frisst, ist kein Zeichen von Schmerzfreiheit oder Einverständnis. Es ist eine biologische Tatsache, dass Fluchttiere in Situationen extremer Ausweglosigkeit oft in eine sogenannte „Erlernte Hilflosigkeit“ und psychische Resignation verfallen. Es ist bekannt, dass das Pferd bereits eine traumatische Fehlprägung aufweist und ein deutliches Meide- und Fluchtverhalten zeigt. Die systematischen Handlungen des Beschuldigten führen zu einer psychischen Dauerbelastung des Tieres, wodurch diesem unzweifelhaft länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Ich fordere Sie daher auf, diesen Sachverhalt konsequent als Straftat gemäß § 17 Nr. 2 b) TierSchG zu werten und die Strafverfolgungsbehörden entsprechend einzuschalten. Dass hierauf behördlicherseits bislang nicht mit der maximalen Härte des Tierschutzrechts reagiert wird, ist erschütternd. Aufgrund der Schwere der Tat ist die Verhängung eines Tierhalte- und Betreuungsverbots nach § 20 Abs. 1 TierSchG rechtlich zwingend geboten. Wer ein Tier derart für sexuelle Zwecke missbraucht, missachtet die Würde des Lebewesens und das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) fundamental. Ohne ein striktes Verbot ist davon auszugehen, dass dieses Verhalten fortgesetzt wird. Der Schutz der Tiere vor weiteren schweren Qualen kann nur durch ein vollständiges, behördlich angeordnetes Verbot gewährleistet werden. Ich bitte Sie daher eindringlich, umgehend tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass das Tierschutzgesetz konsequent Anwendung findet. Für Ihre Arbeit und entsprechende Maßnahmen danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, {{firstname}} {{lastname}}

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Ansprechpartnerin

Frau Samara Eckardt (Geschäftsführerin)

Team Tierschutz gGmbH

Kolonnenstraße 8
10827 Berlin

E-Mail:
presse@teamtierschutz.org