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	<title>Team Tierschutz</title>
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	<description>Gemeinsam für Tiere.</description>
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	<title>Team Tierschutz</title>
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		<title>Neuer Film veröffentlicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Aug 2026 08:35:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
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					<description><![CDATA[Es ist endlich soweit: Nach über sechs Monaten intensiver Arbeit ist unser bisher größtes Projekt online auf YouTube erschienen. Wir haben uns bei diesem Film bewusst gegen den Fokus auf reine Tierleid-Szenen entschieden. Der Schwerpunkt liegt auf der investigativen Spurensuche, dem Ablauf des Undercover-Einsatzes und einem erstmaligen Blick auf die Menschen hinter der Recherche.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph"><strong>Neues Filmprojekt online: „Unter Schweinen: Der Undercover-Einsatz, den ich nie wieder wollte“</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist endlich soweit: Nach über sechs Monaten intensiver Arbeit ist unser bisher größtes Projekt seit der Gründung von Team Tierschutz online auf YouTube erschienen. Ein Film, in dem Samara und ihr Team unglaublich viel Herzblut, Schweiß und Tränen gesteckt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ein Blick hinter die Kulissen der Recherche</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der bisherigen Berufserfahrungen und dem Einsatz von Samara Eckardt mit Robert Marc Lehmann im Jahr 2023 wollte sie eigentlich nie wieder undercover in einen Ferkelproduktionsbetrieb gehen. Und doch hat sie es getan. Gemeinsam mit einem engagierten Rechercheteam haben wir systematische Missstände in der Schweinezucht dokumentiert. Um den Verantwortlichen auf die Spur zu kommen, hat Samara sich selbst unerkannt in dem Betrieb beworben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was als Aufdeckung vor Ort beginnt, führt im Laufe des Films zu schockierenden Erkenntnissen: Der Betrieb wird ausgerechnet von einer führenden Vertreterin des Bauernverbandes geleitet. Auch eine praktizierende Tierärztin spielt eine wichtige Rolle in diesem Betrieb. Wie kann es sein, dass trotz behördlicher Kontrollen und vermeintlicher Tierwohl-Siegel extremes Leid im Verborgenen bleibt?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Spannung und Aufklärung statt blosser Schockbilder</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir haben uns bei diesem Film bewusst gegen den Fokus auf reine Tierleid-Szenen entschieden. Der Schwerpunkt liegt auf der investigativen Spurensuche, dem Ablauf des Undercover-Einsatzes und einem erstmaligen Blick auf die Menschen hinter der Recherche.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fachexpertinnen wie die Philosophin Dr. Friederike Schmitz und die Veterinärin Dr. Marietheres Reinke ordnen die psychologischen und rechtlichen Hintergründe wissenschaftlich ein. Es geht nicht darum, Angst zu machen, sondern zu verstehen, wie dieses System funktioniert &#8211; mit überraschenden Erkenntnissen und einem Ausgang, den man so nicht erwartet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Jetzt Anschauen &amp; Teilen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Film bedeutet uns unglaublich viel. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Du kannst uns direkt helfen, den Film aus der Bubble in die Breite zu tragen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Schau dir die Dokumentation an</strong>&nbsp;und hinterlasse ein Like oder einen Kommentar für den Algorithmus.</li>



<li><strong>Teile das Video</strong>&nbsp;mit Freunden, Familie und Bekannten.</li>
</ul>



<div class="wp-block-buttons is-content-justification-center is-layout-flex wp-container-core-buttons-is-layout-3e41869c wp-block-buttons-is-layout-flex">
<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://www.youtube.com/watch?v=q3VanmS5htM" target="_blank" rel="noopener">Zum Film</a></div>
</div>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
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			</item>
		<item>
		<title>Stoppt das Ponykarussell</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/stoppt-das-ponykarussell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 09:57:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Communitycalls]]></category>
		<category><![CDATA[Aktiv]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://teamtierschutz.org/?p=7494</guid>

					<description><![CDATA[Jetzt kommt es auf deine Stimme an! Mach mit bei unserem Community Call und stoppe das Ponykarussell in Bad Arolsen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Jetzt kommt es auf deine Stimme an! </strong><br><br>In unseren Community Calls bündeln wir unsere Kräfte, um Tierleid nicht unbeachtet zu lassen. Gemeinsam verfassen und versenden wir E-Mails an Behörden, um Missstände aufzudecken und Veränderung zu fordern. <br><br>Öffentlicher Druck kann den entscheidenden Unterschied machen &#8211; und je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Stimme<strong>. Hilf uns</strong> <strong>dabei</strong>, <strong>das Ponykarussell auf dem Arolser Kram- und Viehmarkt zu beenden.</strong></p>



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    <div id="protest-tool-anchor">
        <div class="tt-padding tt-6aa2728c2daff-scope" data-raw-content="Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Bad Arolsen,
sehr geehrte Veranstalter,

ich wende mich heute aufgrund des Ponykarussells auf dem diesjährigen Arolser Kram- und Viehmarkt an Sie und fordere insbesondere die Stadt Bad Arolsen dazu auf, Ponykarussells künftig rechtssicher zu verbieten. Ein solcher Betrieb stellt eine erhebliche Belastung und Qual für die Tiere dar. Die Stadt Bad Arolsen trägt die Verantwortung dafür, dass auf ihren Flächen kein Tierleid stattfindet.

Die eingesetzten Ponys auf dem besagten Volksfest wurden teils über mehrere Stunden innerhalb des hochfrequentierten Volksfestbetriebs eingesetzt, wobei der Betreiber selbst angegeben haben soll, dass die Tiere bis zu sechs Stunden am Stück laufen. Diese einseitige Bewegung in immer derselben Richtung und Biegung widerspricht der natürlichen Bewegungsweise von Pferden und führt zu physischem Leid und Schmerzen. Dies wird unter anderem auch dadurch offensichtlich, dass die Ponys wiederholt versuchten, sich dem Druck zu entziehen. Dass es sich bei dieser Veranstaltung nicht nur um eine moralische, sondern um eine rechtliche Frage handelt, belegt auch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DjGT), welches darlegt, dass ein Reitbetrieb, bei dem ein Tier auf einer Kreisbahn etliche Stunden monoton bewegt wird und einer erzwungenen Hals- oder Kopfhaltung ausgesetzt ist, zu erheblichen körperlichen und seelischen Schäden führt. 

Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Einsatz auch bei Temperaturen von über 30°C stattfand!
 
Das Ponykarussell befand sich zudem unmittelbar im Bereich des stark frequentierten Festes und war unzähligen Besuchern, Fahrgeschäften sowie der damit einhergehenden Musik- und Geräuschkulisse ausgesetzt. Dies sind Bedingungen, die dem § 3 Nr. 9 und Nr. 11 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung widersprechen, welche die Tiere vor Lärm und Stress schützen sollen. Auch § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), der eine artgerechte Haltung und das Verbot von Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden vorschreibt, wird hier klar missachtet. Das ständige Im-Kreis-Laufen und die damit verbundenen körperlichen Belastungen stellen einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1 TierSchG dar, der besagt, dass einem Tier nicht mehr Leistung abverlangt werden darf, als es ohne Schmerzen oder Schäden erbringen kann.

Das Betreiben einer solchen Anlage erfüllt somit gleich zwei Verbotsbestimmungen:

·	Es verstößt gegen § 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), da die artgemäße Bewegung der Tiere so eingeschränkt wird, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden.
·	Es ist der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG erfüllt, welcher verbietet, Tiere für Schaustellungen heranzuziehen, wenn dies mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist.

Umsetzungsmöglichkeiten für die Stadt:
Zahlreiche andere Städte in Deutschland, darunter München, Hamburg und Düsseldorf, haben bereits bewiesen, dass ein Verbot von Ponykarussells aus Tierschutzgründen sehr wohl möglich ist. Für eine gerichtsfeste Umsetzung stehen Ihnen im Wesentlichen zwei Wege offen:

1. Der Weg über die Gewerbeordnung: Wie es beispielsweise die Stadt Hamburg umsetzt, können einzelne Interessenten gemäß § 70 Abs. 3 der Gewerbeordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher sachlicher Grund ist gegeben, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Das Vorliegen dieser Verstöße wandelt die grundsätzlich gebundene Entscheidung in eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde um, womit der Ausschluss von Ponyreitbahnen gerechtfertigt werden könnte.

2. Der Weg über das kommunale Selbstverwaltungsrecht: Ein weiterer Weg führt über das Instrument der Widmung öffentlicher Flächen. Eine Kommune kann über ihr Selbstverwaltungsrecht bestimmen, unter welchen Bedingungen sie ihre öffentlichen Flächen für Märkte und Feste vergibt. 
Ich appelliere daher eindringlich an Sie:

·	Verbieten Sie Ponykarussells auf allen städtischen Flächen.
·	Folgen Sie dem Beispiel anderer fortschrittlicher Städte und setzen Sie ein starkes Zeichen für den Tierschutz in Bad Arolsen.
·	Erkennen Sie an, dass die Nutzung von Ponys als &quot;lebendige Karussells&quot; nicht mit den ethischen Grundsätzen einer modernen und tierfreundlichen Stadt vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen,">
            <h2 class="tt-title">Aufforderung jetzt senden</h2>
            <p class="tt-sub">Bitte trage deine Daten ein und sende die Beschwerde.</p>
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            <span class="tt-meta-head">Betreff:</span>
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                <input type="text" class="tt-input" id="copy-sub-tt-6aa2728c2daff" value="Keine lebendigen Karussells mehr / Stoppen Sie das Ponykarussell" readonly>
                <button class="tt-copy-btn-inline" onclick="ttCopyField('copy-sub-tt-6aa2728c2daff')">Copy</button>
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            <span class="tt-meta-head">E-Mail Text:</span>
            <div id="preview-box-tt-6aa2728c2daff">Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Bad Arolsen,
sehr geehrte Veranstalter,

ich wende mich heute aufgrund des Ponykarussells auf dem diesjährigen Arolser Kram- und Viehmarkt an Sie und fordere insbesondere die Stadt Bad Arolsen dazu auf, Ponykarussells künftig rechtssicher zu verbieten. Ein solcher Betrieb stellt eine erhebliche Belastung und Qual für die Tiere dar. Die Stadt Bad Arolsen trägt die Verantwortung dafür, dass auf ihren Flächen kein Tierleid stattfindet.

Die eingesetzten Ponys auf dem besagten Volksfest wurden teils über mehrere Stunden innerhalb des hochfrequentierten Volksfestbetriebs eingesetzt, wobei der Betreiber selbst angegeben haben soll, dass die Tiere bis zu sechs Stunden am Stück laufen. Diese einseitige Bewegung in immer derselben Richtung und Biegung widerspricht der natürlichen Bewegungsweise von Pferden und führt zu physischem Leid und Schmerzen. Dies wird unter anderem auch dadurch offensichtlich, dass die Ponys wiederholt versuchten, sich dem Druck zu entziehen. Dass es sich bei dieser Veranstaltung nicht nur um eine moralische, sondern um eine rechtliche Frage handelt, belegt auch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DjGT), welches darlegt, dass ein Reitbetrieb, bei dem ein Tier auf einer Kreisbahn etliche Stunden monoton bewegt wird und einer erzwungenen Hals- oder Kopfhaltung ausgesetzt ist, zu erheblichen körperlichen und seelischen Schäden führt. 

Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Einsatz auch bei Temperaturen von über 30°C stattfand!
 
Das Ponykarussell befand sich zudem unmittelbar im Bereich des stark frequentierten Festes und war unzähligen Besuchern, Fahrgeschäften sowie der damit einhergehenden Musik- und Geräuschkulisse ausgesetzt. Dies sind Bedingungen, die dem § 3 Nr. 9 und Nr. 11 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung widersprechen, welche die Tiere vor Lärm und Stress schützen sollen. Auch § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), der eine artgerechte Haltung und das Verbot von Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden vorschreibt, wird hier klar missachtet. Das ständige Im-Kreis-Laufen und die damit verbundenen körperlichen Belastungen stellen einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1 TierSchG dar, der besagt, dass einem Tier nicht mehr Leistung abverlangt werden darf, als es ohne Schmerzen oder Schäden erbringen kann.

Das Betreiben einer solchen Anlage erfüllt somit gleich zwei Verbotsbestimmungen:

·	Es verstößt gegen § 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), da die artgemäße Bewegung der Tiere so eingeschränkt wird, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden.
·	Es ist der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG erfüllt, welcher verbietet, Tiere für Schaustellungen heranzuziehen, wenn dies mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist.

Umsetzungsmöglichkeiten für die Stadt:
Zahlreiche andere Städte in Deutschland, darunter München, Hamburg und Düsseldorf, haben bereits bewiesen, dass ein Verbot von Ponykarussells aus Tierschutzgründen sehr wohl möglich ist. Für eine gerichtsfeste Umsetzung stehen Ihnen im Wesentlichen zwei Wege offen:

1. Der Weg über die Gewerbeordnung: Wie es beispielsweise die Stadt Hamburg umsetzt, können einzelne Interessenten gemäß § 70 Abs. 3 der Gewerbeordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher sachlicher Grund ist gegeben, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Das Vorliegen dieser Verstöße wandelt die grundsätzlich gebundene Entscheidung in eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde um, womit der Ausschluss von Ponyreitbahnen gerechtfertigt werden könnte.

2. Der Weg über das kommunale Selbstverwaltungsrecht: Ein weiterer Weg führt über das Instrument der Widmung öffentlicher Flächen. Eine Kommune kann über ihr Selbstverwaltungsrecht bestimmen, unter welchen Bedingungen sie ihre öffentlichen Flächen für Märkte und Feste vergibt. 
Ich appelliere daher eindringlich an Sie:

·	Verbieten Sie Ponykarussells auf allen städtischen Flächen.
·	Folgen Sie dem Beispiel anderer fortschrittlicher Städte und setzen Sie ein starkes Zeichen für den Tierschutz in Bad Arolsen.
·	Erkennen Sie an, dass die Nutzung von Ponys als &quot;lebendige Karussells&quot; nicht mit den ethischen Grundsätzen einer modernen und tierfreundlichen Stadt vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen,</div>
            <button class="tt-btn-subtle" style="width: 100%; margin-top: 5px;" onclick="ttCopyPreview('tt-6aa2728c2daff')">E-Mail Text kopieren</button>
            <div class="tt-newsletter-section">
                <p style="font-weight:700; margin-bottom:15px; font-size:13px; text-transform:uppercase;">Erfahre mehr über unsere Kampagnen</p>
                <label class="tt-radio-opt"><input type="radio" name="news-tt-6aa2728c2daff" value="yes" checked onchange="ttUpdateSureFinal('tt-6aa2728c2daff')"><span>Ja, ich möchte von Team Tierschutz auf dem Laufenden gehalten werden.</span></label>
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            <button class="tt-btn-accent" onclick="ttSubmitFinalV6('tt-6aa2728c2daff', 'info@bad-arolsen.de, marko.lambion@bad-arolsen.de, touristik-service@bad-arolsen.de', 'Keine lebendigen Karussells mehr / Stoppen Sie das Ponykarussell', 'cc-ponykarusell')">E-Mail vorbereiten →</button>
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            <p class="tt-footer">Daten werden vertraulich behandelt. Siehe <a href="https://teamtierschutz.org/datenschutz/" target="_blank">Datenschutzrichtlinie</a>.</p>
            <div style="margin-top: 40px; border-top: 1px solid rgba(255,255,255,0.1); padding-top: 25px;"><span class="tt-count-number" id="count-tt-6aa2728c2daff">3.963</span><span style="display: block; font-size: 11px; text-transform: uppercase; letter-spacing: 1px; margin-top: 8px; opacity: 0.8;">Versendete E-Mails</span></div>
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<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Erfolg: Verlosung der &#8220;Dorffest-Sau&#8221; in Illenschwang gestoppt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 12:29:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir fordern die Verantwortlichen des Dorffestes Illenschwang auf, die angekündigte „Verlosung der Dorffest-Sau“ unverzüglich aus dem Programm zu streichen. Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein lebendes Mastschwein als Hauptgewinn verlost wurde, soll nach dem veröffentlichten Festprogramm auch in diesem Jahr erneut ein lebendes Schwein verlost werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Illenschwang / Ansbach, August 2026</strong>&nbsp;&#8211; Als Tierrechtsorganisation Team Tierschutz fordern wir die Verantwortlichen des Dorffestes Illenschwang auf, die angekündigte „Verlosung der Dorffest-Sau“ unverzüglich aus dem Programm zu streichen. Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein lebendes Mastschwein als Hauptgewinn verlost wurde, soll nach dem veröffentlichten Festprogramm auch in diesem Jahr erneut ein lebendes Schwein verlost werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für uns ist dies ein erschreckendes Signal &#8211; sowohl aus tierschutzethischer als auch aus rechtlicher Sicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits beim Dorffest 2025 konnten Besucher für einen Euro Lose erwerben und ein lebendes Mastschwein gewinnen. Das Tier wurde während der lautstarken Festveranstaltung öffentlich präsentiert – eingesperrt in einem körpergroßen Metallkäfig, den Blicken hunderter Besucher ausgesetzt und der Blaskapelle auf der Bühne. Für das Schwein bedeutete dies erheblichen Stress und die vollständige Reduzierung auf einen bloßen Gewinngegenstand.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gewonnen wurde das Schwein von einem Mitglied der Gruppe „Grabenschlampen“, die sich selbst als „ein Haufen &#8216;durchgeknallter&#8217; Metal-Fans“ bezeichnet. Auf veröffentlichten Fotos posierte der Gewinner grinsend neben dem im Käfig eingesperrten Tier. Nach Angaben des zuständigen Veterinäramtes wurde das Schwein nach der Veranstaltung geschlachtet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Wir leben im Jahr 2026. Es ist beschämend, dass auf einem Dorffest noch immer ein lebendes Schwein als Hauptgewinn ausgestellt und ausgelost wird. Tiere sind fühlende Lebewesen – keine Tombolapreise und keine Attraktionen für Volksfeste.“ &#8211; Samara Eckardt, Geschäftsführerin von Team Tierschutz</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 3 Satz 1 Nr. 12 des Tierschutzgesetzes ist es grundsätzlich verboten, Tiere als Preis oder Belohnung bei Wettbewerben, Verlosungen oder ähnlichen Veranstaltungen auszuloben. Das Gesetz sieht lediglich eng begrenzte Ausnahmen vor, wenn sichergestellt ist, dass die Gewinner die Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung erfüllen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als wir im vergangenen Jahr, leider erst am Montag nach der Veranstaltung, von der Verlosung erfuhren, informierten wir umgehend das zuständige Veterinäramt Ansbach. Zu diesem Zeitpunkt war das Schwein jedoch bereits geschlachtet worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Angaben des Veterinäramtes sollten die Hinweise geprüft werden. Nach Auskunft der Behörde sei die Veranstaltung beziehungsweise die Tierverlosung zudem nicht entsprechend angezeigt worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Samara Eckardt sagt: „Als wir von dem Vorfall erfuhren, haben wir sofort das Veterinäramt informiert. Leider war es bereits zu spät – das Tier war schon getötet worden. Umso fassungsloser waren wir, als wir im diesjährigen Programm erneut die &#8216;Verlosung der Dorffest-Sau&#8217; entdeckt haben.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Entsetzen war groß, als wir das aktuelle Programm des Dorffestes lasen. Denn trotz der Vorfälle im vergangenen Jahr ist dort erneut die „Verlosung der Dorffest-Sau“ angekündigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach unserer erneuten Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt reagierte die Behörde überrascht über die erneute Ankündigung und kündigte an, den Sachverhalt umgehend zu prüfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Dass dieselbe Schweine-Verlosung nach den Ereignissen des vergangenen Jahres einfach erneut angekündigt wird, ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Veterinäramt den Sachverhalt sofort aufgreifen wollte. Jetzt hoffen wir, dass die Verantwortlichen ihre Pläne überdenken und das Dorffest künftig ohne lebende Tiere veranstalten.“ &#8211; Samara Eckardt</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für uns als Team Tierschutz steht fest, dass eine derartige Praxis in einer modernen Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Traditionen verdienen Respekt – aber nicht jede Tradition verdient es, fortgeführt zu werden. Wenn ein Brauch darauf beruht, ein fühlendes Lebewesen wie einen Gegenstand zu behandeln und öffentlich zu verlosen, ist es Zeit, ihn zu beenden. Ein Dorffest kann Menschen zusammenbringen, Musik, Gemeinschaft und Freude bieten – und zwar ganz ohne, dass dafür ein Tier leiden muss. Spaß darf niemals auf Kosten eines fühlenden Lebewesens gehen.“ &#8211; Samara Eckardt, Geschäftsführerin von Team Tierschutz.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/geplantes-tierversuchsgesetz-bedroht-tierschutz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. Gemeinsam mit anderen Organisation wurde nun eine Bundestagspetition gestartet! ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bundesregierung will Tierversuche erleichtern &#8211; Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong> </strong></p>



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<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html" target="_blank" rel="noopener">Zur Petition</a></div>
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<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem sogenannten „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz für “wissenschaftliche” Tierversuche zu schaffen. Dieses soll zukünftig losgelöst vom Tierschutzgesetz den Umgang mit Tieren, die für die Wissenschaft leiden müssen, regeln. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für Tiere im Versuch entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung. Ärzte gegen Tierversuche schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der bereits Anfang Februar eingereichten Bundestagspetition, auf deren Veröffentlichung seither gewartet wird,&nbsp; fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im<br>Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen. „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „<em>Millionen Tiere, die jedes<br>Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten &#8216;vernünftigen Grund&#8217; endgültig legal getötet werden.</em>“&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Künftig könnte so erlaubt werden, was derzeit zumindest auf dem Papier strafbar ist &#8211; etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Anträge durch die Behörden könnte weiter geschwächt werden und Tierschutzverbänden (in Bundesländern mit Verbandsklagerecht) könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verstoß gegen Verschlechterungsverbot&nbsp;</strong>&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.&nbsp;&nbsp;<br></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet&nbsp;&nbsp;</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist – trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten<br>Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15- Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten. Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Im Schnitt dauert es 3 Wochen, bis eingereichte Petitionen geprüft und über ihre Freigabe entschieden wird. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier<br>Monaten auf die Freigabe.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bündnis aus:</strong>&nbsp;<br>Ärzte gegen Tierversuche e.V.,&nbsp;<br>Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ,&nbsp;<br>Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. ,&nbsp;<br>Deutscher Tierschutzbund e.V. ,&nbsp;<br>mensch fair tier e.V.,&nbsp;<br>Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,&nbsp;<br>Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.&nbsp;<br>Peta Deutschland&nbsp;<br>Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.&nbsp;<br>Team Tierschutz gGmbH</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Aufgedeckt: Der Albtraum im Landkreis Rotenburg (Wümme)</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/aufgedeckt-der-albtraum-im-landkreis-rotenburg-wuemme/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jun 2026 06:52:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir haben Strafanzeige gegen den Betreiber einer Rinderhaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme) erstattet und das Veterinäramt eingeschaltet. Was sich bei der Nachkontrolle zeigte, spricht für ein System, dass zu aller Erst sich selbst schützen will, und nicht die Tiere. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berlin/Rotenburg, 26. Juni 2026</strong>: Wir haben Strafanzeige gegen den Betreiber einer Rinderhaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme) erstattet. Grundlage sind Bild- und Videoaufnahmen, die erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren. Neben der Staatsanwaltschaft wurde auch das zuständige Veterinäramt und die Bauaufsicht informiert. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Dokumentierte Missstände im Stall</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auf den Aufnahmen sind rund 20 Rinder zu sehen. Mehrere Tiere befinden sich in einem deutlich schlechten Allgemeinzustand. Rippen, Wirbelsäule und Beckenknochen treten bei einigen Rindern sichtbar hervor. Unserer Auffassung nach sprechen diese Aufnahmen für eine länger andauernde Unterversorgung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Stallboden besteht großflächig aus einer tiefen Schicht von Kot und Urin. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für extrem schmerzhafte Klauenerkrankungen (bspw. Mortellaro). Ein trockener Liegebereich ist kaum erkennbar. Teilweise wurde frisches Einstreu lediglich auf den verschmutzten Untergrund aufgebracht. Die Tiere müssen unter diesen Bedingungen stehen und ruhen. An vielen Rindern haben sich zentimeterdicke Kotkrusten gebildet und an den Flanken einiger Tiere sind bereits kahle Hautstellen zu erkennen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach den dokumentierten Aufnahmen war eine von lediglich zwei Tränken für die gesamte Herde defekt.Bei rund 20 Tieren kann dies zu Konkurrenzkämpfe um Wasser und einer unzureichenden Wasserversorgung führen &#8211; bei Temperaturen von aktuell über 30&nbsp;°C eine Qual. Darüber hinaus zeigen die Aufnahmen einen tragenden Holzbalken mit erheblichen Schäden. Aufgrund einer möglichen Einsturzgefahr haben wir neben dem Veterinäramt auch die zuständige Bauaufsicht informiert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Juristische Ersteinschätzung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Vor Einreichung der Strafanzeige wurde das Material juristisch geprüft. In der schriftlichen Ersteinschätzung kommt die beauftragte Juristin zu dem Ergebnis, dass der Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz durch Unterlassen aus ihrer Sicht erfüllt sein könne. Darüber hinaus werden mehrere  Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung benannt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Nachkontrolle: Sicherheitsmaßnahmen haben Vorrang</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Nach unserer Anzeige kontrollierte das Veterinäramt den Betrieb umgehend. Die Nachkontrolle zeigt ein Bild, das Fragen aufwirft. Die verbliebenen Rinder sind nach wie vor stark abgemagert und stehen weiterhin auf verschmutzten Flächen, die lediglich mit frischem Einstreu überdeckt wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders überrascht hat uns jedoch Folgendes: Noch bevor erkennbare Verbesserungen für die Tiere dokumentiert werden konnten, wurde neue Kameratechnik installiert und Schilder mit der Aufschrift „Betreten des Grundstücks verboten!“ angebracht. Gleichzeitig lagen zwei neue Tränken weiterhin ungenutzt vor der Scheune. Während Sicherheitsmaßnahmen offenbar umgehend umgesetzt wurden, waren Verbesserungen der Haltungsbedingungen für die Tiere augenscheinlich nachrangig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wir werden den Fall weiterhin begleiten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Strafanzeige fordern wir die strafrechtliche Prüfung der dokumentierten Zustände sowie die Verfolgung möglicher Ordnungswidrigkeiten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">„<em>Hier wird vor allem eines geschützt: der Tatort &#8211; und nicht die Tiere. Wenn zu aller Erst Sicherheitsmaßnahmen installiert werden, zeigt das, wo die Prioritäten liegen. Besonders erschreckend ist, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb statistisch nur etwa alle 48 Jahre behördlich kontrolliert wird. Ein wirksamer Tierschutz darf nicht vom Zufall oder vom Mut einzelner Hinweisgeber:innen abhängen. Dass spendenfinanzierte Organisationen Missstände aufdecken, Strafanzeigen erstatten und sogar Nachkontrollen übernehmen müssen, ist ein alarmierendes Zeichen für ein System, das seiner Verantwortung vielerorts nicht gerecht wird.</em>&#8221; fässt Samara Eckardt, Geschäftsführerin von der Tierrechtsorganisation Team Tierschutz, zusammen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Rückblick auf Communityevent #4 &#8211; Drei Tage voller Einsatz für die Tiere</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/communityevent-4/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:00:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
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					<description><![CDATA[Drei Tage voller Einsatz, Gemeinschaft und echter Hilfe für die Tiere auf dem Tierschutzhof Heile Seele e.V. Bei unserem Communityevent #4 haben rund 60 Helferinnen und Helfer auf dem gemeinsam angepackt. Erfahre, was wir erreicht haben und warum dieses Wochenende noch lange in Erinnerung bleiben wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Einige Wochen sind seit unserem vierten Communityevent vergangen. Ein Wochenende, das uns noch lange in Erinnerung bleiben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vom 29. &#8211; 31. Mai kamen auf dem <a href="https://www.tierschutzhofheileseele.de" target="_blank" rel="noopener">Tierschutzhof Heile Seele e.V.</a> über 60 Teammitglieder zusammen. Einige kannten sich bereits aus vergangenen Communityevents, andere waren zum ersten Mal dabei. Was alle verbunden hat war das Engagement gemeinsam etwas für die Tiere zu bewegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">An drei Tagen wurde angepackt, gelacht und trotz körperlich anstrengender Arbeit unter der Sonne nie die Motivation verloren. Selbst als am letzten Tag der Regen einsetzte, ging die Arbeit weiter. Gemeinsam konnten wir viele Projekte umsetzen. Für den bevorstehenden Umzug der Schweine entstand ein großer Teil des neuen Geheges. Viele hunderte Meter Zaun wurden errichtet, die Suhle vorbereitet und am neuen Schweinestall gearbeitet. Außerdem wurde ein Stall für die gefiederten Hofbewohner frisch gekalkt, große Flächen Brennnesseln entfernt und das Team des Lebenshofs bei vielen alltäglichen Arbeiten unterstützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wir bedanken uns vom ganzen Herzen bei allen, die dabei waren und das Communityevent zu dem gemacht haben, was es war.</strong> </p>



<p class="wp-block-paragraph">All diese Arbeiten wären ohne den Einsatz der Community in so kurzer Zeit kaum möglich gewesen. Gleichzeitig konnten wir als Team Tierschutz den Lebenshof mit einer Spende in Höhe von 5.000,00 Euro für das Baumaterial unterstützen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Communityevents bestehen nicht nur aus Arbeit </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche am am Lagerfeuer und das Miteinander auf dem Hof machten das Wochenende zu etwas Besonderem. Genau das macht unsere Community aus: Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen kommen zusammen, helfen gemeinsam für die Tiere und erleben, wie viel sich erreichen lässt, wenn jeder einen kleinen Beitrag leistet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer das Wochenende noch nacherleben möchte, darf sich ebenfalls freuen. Unser Videoteam (Lea &amp; Linius von <a href="https://www.instagram.com/leafyfood.de/" data-type="link" data-id="https://www.instagram.com/leafyfood.de/" target="_blank" rel="noopener">leafyfood </a>&#8211; ebenfalls Teammitglieder) arbeitet bereits an einem YouTube-Video. Die Einladungen zu unseren Communityevents gehen exklusiv an unsere Teammitglieder. Wenn du beim nächsten Mal dabei sein möchtest, werde jetzt Teil unseres Teams.</p>



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<p class="wp-block-paragraph"> </p>



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		<title>CO2-Betäubung von Schweinen beenden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 18:04:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Wahrheit über die CO₂-Betäubung darf nicht verschwinden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Tierschützer:innen Anna Schubert und Hendrik Haßel teilweise rechtswidrig war. Gegen dieses Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Auf Grundlage des Urteils fordert der Schlachthof von den Tierschützer:innen nun, die Aufnahmen aus dem Internet zu entfernen. Unabhängig von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[


<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Wahrheit über die CO₂-Betäubung darf nicht verschwinden.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Tierschützer:innen Anna Schubert und Hendrik Haßel teilweise rechtswidrig war. Gegen dieses Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Grundlage des Urteils fordert der Schlachthof von den Tierschützer:innen nun, die Aufnahmen aus dem Internet zu entfernen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung von Anna und Hendrik bleibt für uns eine zentrale Frage bestehen:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Soll die Öffentlichkeit sehen dürfen, wie Schweine in deutschen Schlachthöfen mit CO₂ betäubt werden?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr als 80 Prozent aller in Deutschland geschlachteten Schweine werden vor der Tötung (vollkommen legal) in CO₂-Gondeln abgesenkt. Die veröffentlichten Bilder dokumentieren, was die Tiere in diesen letzten Momenten erleben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir sind der Auffassung, dass diese Aufnahmen von erheblichem öffentlichem Interesse sind. Verbraucher:innen haben das Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen Tiere für die Lebensmittelproduktion sterben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Deshalb stellen wir das Video auf dieser Seite zum Download bereit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bitte helft dabei, die Realität der industriellen Schweineschlachtung sichtbar zu machen. Teilt das Video auf Instagram, TikTok, YouTube, Facebook und anderen Plattformen. Sprecht mit Freunden, Familie und Kolleg:innen darüber.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bilder mögen unbequem sein. Doch nur was gesehen wird, kann auch verändert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Digitale Protestwelle gegen Ochsenrennen in Bayern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 18:42:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Über 3.000 E-Mails an Landwirtschaftsministerin Kaniber nach tierschutzwidriger Veranstaltung in Taufkirchen. Wir fordern ein striktes Verbot für Ochsenrennen in Bayern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading"><strong>Über 3.000 E-Mails an Landwirtschaftsministerin Kaniber nach tierschutzwidriger Veranstaltung in Taufkirchen. Wir fordern ein striktes Verbot für Ochsenrennen in Bayern.</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gemeinsame Aufklärungskampagne mit Animal Rebellion entfacht digitale Protestwelle gegen bayerische Traditionswettbewerbe. Ernsthafte Verletzungsgefahren für Tier und Mensch im Fokus.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berlin / München, 11. Juni 2026:</strong> Zusammen mit der Initiative Animal Rebellion haben wir gemeinsam mit unserer Community eine digitale Protestwelle gegen die Durchführung von Ochsenrennen in Bayern losgetreten. Nachdem am 09.06.2026 ein gemeinsames Aufklärungsvideo (Reel) auf Instagram veröffentlicht wurde, welches die extremen Belastungen der Tiere dokumentiert, haben bis heute (Stand 15.06.2026) bereits üb 3.000 Bürgerinnen und Bürger eine Protest-E-Mail an die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sowie das zuständige Veterinäramt gesendet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Direkter Auslöser der Kampagne war die Veranstaltung am 04.06.2026 in Taufkirchen, bei der im Rahmen des Programmpunkts „Ochsen- vs. Kamelrennen“ Großtiere einer extrem hohen Reizdichte, Lärm und unmittelbarer Publikumsnähe ausgesetzt wurden. Augenzeugen berichteten von massiven, unübersehbaren Stresssymptomen bei den eingesetzten Tieren, darunter heftiges Zittern und stressbedingter Durchfall.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Tradition darf im 21. Jahrhundert niemals als Freifahrtschein für Tierquälerei dienen. Dass hochsensible Herdentiere unter massivem physischem und psychischem Druck vor einer grölenden Zuschauermenge zu wettkampforientierten Höchstleistungen gezwungen werden, ist ethisch verwerflich und rechtlich nicht haltbar. Über 1.900 Menschen aus unserer Community haben eine unmissverständliche Botschaft an Frau Ministerin Kaniber gesendet: Es ist Zeit für ein dauerhaftes, präventives und ausnahmsloses Verbot von Ochsenrennen in Bayern. Wir fordern die Behörden auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen, bevor erneut ein Tier sein Leben verliert.” </em>kritisiert Samara Eckardt, Geschäftsführerin von Team Tierschutz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8220;<em>Durch die laute Musik, das grölende Publikum und oftmals hohe Temperaturen werden die Tiere bei solchen Wettrennen in großen Stress versetzt. Wie viele Ochsen müssen noch verletzt werden oder sterben, bis die Veterinärbehörden und das Landwirtschaftsministerium diesen als Tradition getarnten Freakshows endlich ein Ende bereiten?</em>“, fragt sich Scarlett Treml, Agrarwissenschaftlerin und Aktivistin bei Animal Rebellion.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Klare Forderungen an Politik und Behörden</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Initiatoren der Kampagne und die über 3.000 Unterzeichner:innen fordern die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Einschreit- und Verhütungspflicht auf, solche Veranstaltungen in diesem Jahr und in Zukunft ausnahmslos zu untersagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein präventives Verbot ist aus unserer Sicht das einzig rechtmäßige Mittel, da die extremen Stresspotenziale und akuten Verletzungsgefahren bei Rinderrennen amtsbekannt sind. Nachträgliche oder begleitende Auflagen erweisen sich in der Praxis eines Volksfestbetriebs als unzureichend, da sie ohnehin nicht vollumfänglich wirksam kontrolliert werden können.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Inhärentes Sicherheits- und Todesrisiko</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wie gefährlich diese Rennen in der Realität sind, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit: Am Pfingstmontag 2024 verletzte sich beim „1. Allacher Ochsenrennen“ ein Tier so schwer, dass es noch vor Ort notgetötet werden musste.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem unvertretbaren Leid für die Tiere stellt die Situation eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. In Panik geratene Großtiere mit enormer Körperkraft lassen sich in unmittelbarer Nähe von Zuschauermengen kaum kontrollieren und bedeuten ein unkalkulierbares Risiko für das Leben und die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Rechtliche Würdigung nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG)</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die rechtliche Prüfung der zugrundeliegenden Protestmail zeigt deutlich, dass ein Verbot durch das TierSchG nicht nur gedeckt, sondern zwingend geboten ist:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Fehlen eines vernünftigen Grundes (§ 1 TierSchG): Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (<em>Urteil vom 13.06.2019, Az. 3 C 28.16</em>), dass reine Volksbelustigung, Traditionspflege oder wirtschaftliche Interessen keinen triftigen Grund darstellen, der das Tierleid überwiegt. Der Tierschutz besitzt zudem über Art. 20a GG Verfassungsrang.</li>



<li>Verbot unnatürlicher Leistungsabforderungen (§ 3 Nr. 1 TierSchG): Rinder sind keine Renntiere. Der Einsatz von Treibhilfen, physischem Druck und das ruckartige Zerren am Halfter, um Höchstleistungen zu erzwingen, widerspricht dem gesetzlichen Verbot, Tieren Leistungen abzuverlangen, die mit Schmerzen oder Leiden verbunden sind.</li>



<li>Spezifisches Schaustellungsverbot (§ 3 Nr. 6 TierSchG): Es ist untersagt, Tiere zu Schaustellungen heranzuziehen, wenn damit Leiden verbunden sind. Da psychischer Stress und Verletzungsrisiken systemimmanente Folgen dieser erzwungenen Wettkampfsituation sind, ist die Durchführung rechtlich unzulässig.</li>



<li>Zufügung erheblicher Leiden (§ 17 Nr. 2 TierSchG): Durch den Transport, die Festplatz-Atmosphäre und den Lärm werden den sensiblen Herdentieren erhebliche und länger anhaltende Leiden billigend zugefügt, was den Straftatbestand des Tierschutzgesetzes berührt.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 20a GG ist ein bewusster Verzicht auf das Einschreiten der Behörden unvereinbar. Wir sowie eine breite Masse der öffentlichen Bevölkerung appellieren an die Verantwortung von Ministerin Kaniber und den Aufsichtsbehörden, ein klares Zeichen für den Tierschutz im 21. Jahrhundert zu setzen und Ochsenrennen in Bayern endgültig zu verbieten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ochsenrennen verbieten</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/ochsenrennen-verbieten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 11:37:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Communitycalls]]></category>
		<category><![CDATA[Aktiv]]></category>
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					<description><![CDATA[Jetzt kommt es auf deine Stimme an! Mach mit bei unserem Community Call und verhindere Rinderrennen in Bayern!]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Jetzt kommt es auf deine Stimme an! </strong><br><br>In unseren Community Calls bündeln wir unsere Kräfte, um Tierleid nicht unbeachtet zu lassen. Gemeinsam verfassen und versenden wir E-Mails an Behörden, um Missstände aufzudecken und Veränderung zu fordern. <br><br>Öffentlicher Druck kann den entscheidenden Unterschied machen &#8211; und je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Stimme<strong>. Hilf uns</strong>, <strong>Ochsenrennen in Bayern zu verbieten.</strong></p>



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<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://teamtierschutz.org/digitale-protestwelle-gegen-ochsenrennen-in-bayern/">Zur Pressemitteilung</a></div>
</div>



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    <div id="protest-tool-anchor">
        <div class="tt-padding tt-6aa2728c3065d-scope" data-raw-content="Sehr geehrte Frau Kaniber,
sehr geehrte Damen und Herren des Veterinäramtes,

der aktuelle Anlass am 04.06.2026 in Taufkirchen im Rahmen des Programmpunkts „Ochsen- vs. Kamelrennen“ zeigt erneut, dass Tiere im Rahmen von Unterhaltungsveranstaltungen einer extrem hohen Reizdichte und Publikumsnähe ausgesetzt werden und diese Formen sowohl für Tiere als auch für Menschen eine erhebliche Gefahr darstellen. Auch die Vergangenheit zeigt, wie gefährlich diese Rennen sind: Am Pfingstmontag 2024 verletzte sich beim „1. Allacher Ochsenrennen“ ein Tier so schwer, dass es noch vor Ort getötet werden musste.  

Ich bitte Sie im Rahmen Ihrer Einschreit- und Verhütungspflicht daher darum, solche Veranstaltungen in diesem Jahr und in Zukunft ausnahmslos zu untersagen. Da das extreme Stresspotenzial (Augenzeugen berichten von Zittern und stressbedingtem Durchfall) und die akuten Verletzungsgefahren bei Rinderrennen amtsbekannt sind, ist ein präventives Verbot das einzig rechtmäßige Mittel. Auflagen als milderes Mittel können in der Praxis eines Volksfestes ohnehin nicht vollumfänglich wirksam kontrolliert werden.

Ein solches Verbot ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) nicht nur gedeckt, sondern zwingend geboten:

Fehlen eines vernünftigen Grundes (§ 1 TierSchG): Das fundamentale Prinzip des deutschen Tierschutzgesetzes besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Reine Volksbelustigung, Traditionspflege oder die wirtschaftlichen Interessen von Festveranstaltern stellen rechtlich und ethisch keinen „vernünftigen Grund“ dar, der das physische und psychische Leid der Tiere rechtfertigt. § 1 TierSchG ist von einem ethisch begründeten Tierschutz geprägt, der durch Art. 20a Grundgesetz zum Staatsziel erhoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht betont, der vernünftige Grund verlange mehr als bloße Plausibilität; erforderlich sei ein triftiger, einsichtiger und von einem schutzwürdigen Interesse getragener Zweck, der das Tierleid im Ergebnis überwiegt (BVerwG, Urteil vom 13.06.2019, Az. 3 C 28.16). Vor diesem Hintergrund werden als „vernünftige Gründe“ typischerweise Grundbedürfnisse des Menschen (Ernährung, Gesundheits- und Gefahrenabwehr, ggf. wissenschaftliche Zwecke) akzeptiert. Demgegenüber sind reine Unterhaltung, Volksbelustigung oder bloße Traditionspflege in der Abwägung regelmäßig schwache Belange, weil sie weder dem Schutz elementarer Rechtsgüter dienen noch eine verfassungsrechtlich hervorgehobene Stellung haben. Sie erreichen damit in aller Regel nicht das objektive Gewicht, das erforderlich wäre, um das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit zu überwiegen (Zeitschriften – Beckmann, DVBl 2024, 75Die Konzeption des Lebensschutzes im Tierschutzgesetz für Tiere in Zoos und Tiergärten).

Verbot unnatürlicher Leistungsabforderungen (§ 3 Nr. 1 TierSchG): Es ist gesetzlich verboten, einem Tier Leistungen abzuverlangen, die mit Schmerzen oder Leiden verbunden sind oder seine Kräfte übersteigen. Rinder sind keine Flucht- oder Renntiere. Sie durch den Einsatz von Treibhilfen oder physischem Druck, wie das ruckartige Zerren am Halfter, wettkampforientierten Höchstleistungen vor einer grölenden Zuschauermenge zu zwingen, widerspricht diesem Verbot. Gerade bei Flucht- und Herdentieren sind Verhalten und Bewegungsbedarf artspezifisch zu berücksichtigen. Die Instrumentalisierung des natürlichen Abwehr‑ oder Fluchtverhaltens zu Showzwecken kann bereits für sich tierschutzwidrig sein. Das „Gutachten über Rodeoveranstaltungen“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, auf das Gerichte und Behörden abstellen, beschreibt, dass bei Bullenreiten massive Angst‑ und Abwehrreaktionen, Stürze und erhebliche Verletzungsrisiken provoziert werden.  Verwaltungsgerichte haben daraus abgeleitet, dass solchen Disziplinen Beschränkungen oder Verbote auferlegt werden müssen, weil den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden (Verwaltungsgericht Potsdam Beschl. v. 24.08.2006, Az.: 3 L 519/06).

Spezifisches Schaustellungsverbot (§ 3 Nr. 6 TierSchG): Das Tierschutzgesetz untersagt es in § 3 Nr. 6 ausdrücklich, ein Tier zu Schaustellungen, Werbungen oder ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Da erhebliche Leiden, psychischer Stress und akute Verletzungsrisiken bei einem solchen Event kein bloßes theoretisches Risiko, sondern eine kalkulierbare und systemimmanente Folge der erzwungenen Wettkampfsituation darstellen, ist die Durchführung solcher Ochsenrennen rechtlich unzulässig und von Amts wegen zwingend zu untersagen. Aufgrund der artspezifischen Eigenschaften von Rindern (Herden‑ und Nutztiere, keine natürlichen „Renntiere“) und der Eignung der eingesetzten Mittel (körperlicher Druck, Gefahr von Stürzen, Kollisionen, Überforderung) ist mindestens mit erheblichen Stressreaktionen, möglicher Lahmheit, Verletzungen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens zu rechnen. Damit sind Schmerzen oder Leiden nicht nur hypothetische, sondern naheliegende und systemimmanente Folgen, wie es die Gerichte bei Rodeos aus den TVT-Gutachten ableiten.

Zufügung erheblicher Schmerzen und Leiden (§ 17 Nr. 2 TierSchG): Rinder sind hochsensible Herdentiere. Der enorme Stress durch den Transport, die ungewohnte Festplatz-Atmosphäre und der Lärm können zu erheblicher Angst führen. Augenzeugen berichteten bereits von Zittern und Durchfall der Tiere. Wenn Tiere unter diesen Bedingungen auch noch getrieben werden, nehmen die Verantwortlichen erhebliche und länger anhaltende Leiden billigend in Kauf.  

Konkretes Verletzungs- und Todesrisiko (Gefahr für Tier und Mensch): Dass das Verletzungsrisiko bei diesen Rennen unkontrollierbar hoch ist, beweist der tödliche Vorfall von Allach im Jahr 2024. Ein solches Risiko ist absolut unvertretbar. Hinzu kommt die akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. In Panik geratene Großtiere mit enormer Körperkraft lassen sich in unmittelbarer Publikumsnähe kaum kontrollieren und stellen eine erhebliche Gefahr für das Leben der Zuschauer:innen dar.  

Der Tierschutz ist in Deutschland als Staatsziel in Art. 20a GG mit Verfassungsrang verankert. Die zuständigen Behörden und Ministerien sind gehalten, diesen verfassungsrechtlichen Schutzauftrag durch ihr Handeln wirksam zu verwirklichen. Ein bewusster Verzicht auf Einschreiten gegenüber Tierleid, das allein Zwecken der Unterhaltung dient, steht mit dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht in Einklang.

Unterhaltung oder Tradition darf niemals als Rechtfertigung für Tierleid dienen. Wir appellieren an Ihre Verantwortung als Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Setzen Sie ein klares Zeichen für den Tierschutz im 21. Jahrhundert und verbieten Sie Ochsenrennen in Bayern dauerhaft.

Mit freundlichen Grüßen,

{{firstname}} {{lastname}}">
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            <div id="preview-box-tt-6aa2728c3065d">Sehr geehrte Frau Kaniber,
sehr geehrte Damen und Herren des Veterinäramtes,

der aktuelle Anlass am 04.06.2026 in Taufkirchen im Rahmen des Programmpunkts „Ochsen- vs. Kamelrennen“ zeigt erneut, dass Tiere im Rahmen von Unterhaltungsveranstaltungen einer extrem hohen Reizdichte und Publikumsnähe ausgesetzt werden und diese Formen sowohl für Tiere als auch für Menschen eine erhebliche Gefahr darstellen. Auch die Vergangenheit zeigt, wie gefährlich diese Rennen sind: Am Pfingstmontag 2024 verletzte sich beim „1. Allacher Ochsenrennen“ ein Tier so schwer, dass es noch vor Ort getötet werden musste.  

Ich bitte Sie im Rahmen Ihrer Einschreit- und Verhütungspflicht daher darum, solche Veranstaltungen in diesem Jahr und in Zukunft ausnahmslos zu untersagen. Da das extreme Stresspotenzial (Augenzeugen berichten von Zittern und stressbedingtem Durchfall) und die akuten Verletzungsgefahren bei Rinderrennen amtsbekannt sind, ist ein präventives Verbot das einzig rechtmäßige Mittel. Auflagen als milderes Mittel können in der Praxis eines Volksfestes ohnehin nicht vollumfänglich wirksam kontrolliert werden.

Ein solches Verbot ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) nicht nur gedeckt, sondern zwingend geboten:

Fehlen eines vernünftigen Grundes (§ 1 TierSchG): Das fundamentale Prinzip des deutschen Tierschutzgesetzes besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Reine Volksbelustigung, Traditionspflege oder die wirtschaftlichen Interessen von Festveranstaltern stellen rechtlich und ethisch keinen „vernünftigen Grund“ dar, der das physische und psychische Leid der Tiere rechtfertigt. § 1 TierSchG ist von einem ethisch begründeten Tierschutz geprägt, der durch Art. 20a Grundgesetz zum Staatsziel erhoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht betont, der vernünftige Grund verlange mehr als bloße Plausibilität; erforderlich sei ein triftiger, einsichtiger und von einem schutzwürdigen Interesse getragener Zweck, der das Tierleid im Ergebnis überwiegt (BVerwG, Urteil vom 13.06.2019, Az. 3 C 28.16). Vor diesem Hintergrund werden als „vernünftige Gründe“ typischerweise Grundbedürfnisse des Menschen (Ernährung, Gesundheits- und Gefahrenabwehr, ggf. wissenschaftliche Zwecke) akzeptiert. Demgegenüber sind reine Unterhaltung, Volksbelustigung oder bloße Traditionspflege in der Abwägung regelmäßig schwache Belange, weil sie weder dem Schutz elementarer Rechtsgüter dienen noch eine verfassungsrechtlich hervorgehobene Stellung haben. Sie erreichen damit in aller Regel nicht das objektive Gewicht, das erforderlich wäre, um das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit zu überwiegen (Zeitschriften – Beckmann, DVBl 2024, 75Die Konzeption des Lebensschutzes im Tierschutzgesetz für Tiere in Zoos und Tiergärten).

Verbot unnatürlicher Leistungsabforderungen (§ 3 Nr. 1 TierSchG): Es ist gesetzlich verboten, einem Tier Leistungen abzuverlangen, die mit Schmerzen oder Leiden verbunden sind oder seine Kräfte übersteigen. Rinder sind keine Flucht- oder Renntiere. Sie durch den Einsatz von Treibhilfen oder physischem Druck, wie das ruckartige Zerren am Halfter, wettkampforientierten Höchstleistungen vor einer grölenden Zuschauermenge zu zwingen, widerspricht diesem Verbot. Gerade bei Flucht- und Herdentieren sind Verhalten und Bewegungsbedarf artspezifisch zu berücksichtigen. Die Instrumentalisierung des natürlichen Abwehr‑ oder Fluchtverhaltens zu Showzwecken kann bereits für sich tierschutzwidrig sein. Das „Gutachten über Rodeoveranstaltungen“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, auf das Gerichte und Behörden abstellen, beschreibt, dass bei Bullenreiten massive Angst‑ und Abwehrreaktionen, Stürze und erhebliche Verletzungsrisiken provoziert werden.  Verwaltungsgerichte haben daraus abgeleitet, dass solchen Disziplinen Beschränkungen oder Verbote auferlegt werden müssen, weil den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden (Verwaltungsgericht Potsdam Beschl. v. 24.08.2006, Az.: 3 L 519/06).

Spezifisches Schaustellungsverbot (§ 3 Nr. 6 TierSchG): Das Tierschutzgesetz untersagt es in § 3 Nr. 6 ausdrücklich, ein Tier zu Schaustellungen, Werbungen oder ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Da erhebliche Leiden, psychischer Stress und akute Verletzungsrisiken bei einem solchen Event kein bloßes theoretisches Risiko, sondern eine kalkulierbare und systemimmanente Folge der erzwungenen Wettkampfsituation darstellen, ist die Durchführung solcher Ochsenrennen rechtlich unzulässig und von Amts wegen zwingend zu untersagen. Aufgrund der artspezifischen Eigenschaften von Rindern (Herden‑ und Nutztiere, keine natürlichen „Renntiere“) und der Eignung der eingesetzten Mittel (körperlicher Druck, Gefahr von Stürzen, Kollisionen, Überforderung) ist mindestens mit erheblichen Stressreaktionen, möglicher Lahmheit, Verletzungen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens zu rechnen. Damit sind Schmerzen oder Leiden nicht nur hypothetische, sondern naheliegende und systemimmanente Folgen, wie es die Gerichte bei Rodeos aus den TVT-Gutachten ableiten.

Zufügung erheblicher Schmerzen und Leiden (§ 17 Nr. 2 TierSchG): Rinder sind hochsensible Herdentiere. Der enorme Stress durch den Transport, die ungewohnte Festplatz-Atmosphäre und der Lärm können zu erheblicher Angst führen. Augenzeugen berichteten bereits von Zittern und Durchfall der Tiere. Wenn Tiere unter diesen Bedingungen auch noch getrieben werden, nehmen die Verantwortlichen erhebliche und länger anhaltende Leiden billigend in Kauf.  

Konkretes Verletzungs- und Todesrisiko (Gefahr für Tier und Mensch): Dass das Verletzungsrisiko bei diesen Rennen unkontrollierbar hoch ist, beweist der tödliche Vorfall von Allach im Jahr 2024. Ein solches Risiko ist absolut unvertretbar. Hinzu kommt die akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. In Panik geratene Großtiere mit enormer Körperkraft lassen sich in unmittelbarer Publikumsnähe kaum kontrollieren und stellen eine erhebliche Gefahr für das Leben der Zuschauer:innen dar.  

Der Tierschutz ist in Deutschland als Staatsziel in Art. 20a GG mit Verfassungsrang verankert. Die zuständigen Behörden und Ministerien sind gehalten, diesen verfassungsrechtlichen Schutzauftrag durch ihr Handeln wirksam zu verwirklichen. Ein bewusster Verzicht auf Einschreiten gegenüber Tierleid, das allein Zwecken der Unterhaltung dient, steht mit dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht in Einklang.

Unterhaltung oder Tradition darf niemals als Rechtfertigung für Tierleid dienen. Wir appellieren an Ihre Verantwortung als Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Setzen Sie ein klares Zeichen für den Tierschutz im 21. Jahrhundert und verbieten Sie Ochsenrennen in Bayern dauerhaft.

Mit freundlichen Grüßen,

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		<title>Aufgedeckt: Tierquälerei-Skandal bei Bauernverband-Spitze</title>
		<link>https://teamtierschutz.org/aufgedeckt-tierquaelerei-skandal-bei-bauernverband-spitze/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Team Tierschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 18:40:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
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		<category><![CDATA[Ferkelaufzucht]]></category>
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		<category><![CDATA[Köselitz]]></category>
		<category><![CDATA[Madoma]]></category>
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					<description><![CDATA[Undercover-Recherche enthüllt beispielloses Leid in Betrieben der INITIATIVE TIERWOHL. Strafanzeige gegen Agrar-Funktionärin Dorit Nyenhuis und ihre als Tierärztin praktizierende Tochter in der Geschäftsführung. Systematische Tierquälerei, Dunkelkammern und Behördenversagen entlarven das Tierwohl-Siegel als massiven Etikettenschwindel.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading"><strong>Undercover-Recherche enthüllt beispielloses Leid in Betrieben der INITIATIVE TIERWOHL</strong>.</h3>



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<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://www.youtube.com/watch?v=q3VanmS5htM&amp;t=28s" target="_blank" rel="noopener">Der Film zur Aufdeckung</a></div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Strafanzeige gegen Agrar-Funktionärin Dorit Nyenhuis und ihre als Tierärztin praktizierende Tochter in der Geschäftsführung. Systematische Tierquälerei, Dunkelkammern und Behördenversagen entlarven das Tierwohl-Siegel als massiven Etikettenschwindel.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berlin/Köselitz, 2. Juni 2026</strong>: Die Tierrechtsorganisation Team Tierschutz gGmbH hat bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eine umfassende Strafanzeige wegen des Verdachts auf schwerster, systematischer Tierquälerei gegen die Gesellschafter und die Geschäftsführung der Ferkelaufzucht Madoma GmbH (Standorte Köselitz und Kleinleitzkau, Sachsen-Anhalt) gestellt. Das auf monatelangen Undercover-Recherchen, Whistleblower-Aussagen und versteckten Kameras basierende Beweismaterial dokumentiert nach Auffassung der Tierrechtsorganisation einen erschütternden Betriebsalltag, der von mutmaßlich roher Gewalt, unterlassener Hilfeleistung und massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geprägt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fall birgt eine immense politische und gesellschaftliche Sprengkraft, da die Verantwortlichen zu hochrangigen Vertreterinnen der regionalen Agrarwirtschaft und Tiermedizin gehören und die familieneigenen Betriebe mit dem Siegel der „INITIATIVE TIERWOHL“ zertifiziert sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Vorwurf der Verbrauchertäuschung: Kritik an Zertifizierung durch INITIATIVE TIERWOHL</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Beide dokumentierten Standorte tragen das Siegel der <a href="https://www.initiative-tierwohl.de" data-type="link" data-id="https://www.initiative-tierwohl.de" target="_blank" rel="noopener">INITIATIVE TIERWOHL (ITW)</a>. Die Aufnahmen stellen dies nach Ansicht von Team Tierschutz als massiven Etikettenschwindel für den Verbraucher dar, die an der Supermarktkasse unwissentlich einen Aufpreis zahlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die ITW gibt an, jeden ihrer zertifizierten Betriebe durchschnittlich zweimal pro Jahr zu kontrollieren. „<em>Die Zustände, die wir dokumentiert haben, entstehen nicht über Nacht. Dieser Fall offenbart aus unserer Sicht ein eklatantes Systemversagen bei der Vergabe und Kontrolle des Siegels. Das Zertifikat droht hier zum reinen ‚Greenwashing‘ mutmaßlicher Tierquälerei zu werden.</em>“ betont Samara Eckardt, Geschäftsführerin der Team Tierschutz gGmbH.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Die politische Dimension: Schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die vorliegenden Videoaufnahmen belasten aus Sicht der Tierrechtsorganisation insbesondere zwei verantwortliche Personen, deren berufliches und politisches Wirken in starkem Widerspruch zu den dokumentierten Zuständen stehen: </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Dorit Nyenhuis (Mitbetreiberin &amp; Agrarfunktionärin):</strong> Frau Nyenhuis ist nicht nur Mitbetreiberin der Anlage, sondern eine zentrale politische Figur der Agrarlobby. Sie ist Fachausschussvorsitzende im Bereich Schwein des Bauernverbands Sachsen-Anhalt, im Vorstand des Bauernverbands Jerichower Land sowie in der Geschäftsführung des Schweinewirtschaftsverbands Sachsen-Anhalt e.V. gelistet. Die Aufnahmen zeigen, wie die oberste Interessenvertreterin der Schweinehalter in Sachsen-Anhalt sterbende Ferkel in den Fluren ihres eigenen Betriebs ignoriert, notwendige Nottötungen aufschiebt und Tiere unsachgemäß und schmerzhaft an Bein und Ohr hochnimmt. Sie schaut auch tatenlos dabei zu, wie ein Mitarbeiter Ferkel zum Setzen der Ohrmarke an der Schnauze hochzieht. „<em>Wer als moralische Stimme der Landwirtschaft agiert, während im eigenen Betrieb Ferkel rechtswidrig auf den Boden geschlagen werden und verletzte Sauen im Kot liegen, verliert jede Glaubwürdigkeit. Wir fordern den sofortigen Rücktritt von Dorit Nyenhuis aus allen Ämtern des Bauernverbandes</em>“, erklärt Samara Eckardt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Die Geschäftsführung (zugleich praktizierende Tierärztin):</strong> Die amtierende Geschäftsführerin der Madoma GmbH und Tochter von Dorit Nyenhuis ist praktizierende Tierärztin und wird bei der ITW offiziell auf der „Liste der Stallklima-Experten und Probenehmer Tränkwasser“ geführt. Das Videomaterial zeigt, dass Ferkel unzureichend betäubt kastriert wurden. Auf den Aufnahmen ist offenbar die Tierärztin und Geschäftsführerin selbst beim Verabreichen von Injektionen zu sehen, woraufhin die Ferkel kastriert wurden, obwohl die Tiere erhebliche Schmerzreaktionen zeigten; eine ausreichende Prüfung der Narkosetiefe wird nicht vorgenommen. Samara Eckardt hierzu: „<em>Dass eine approbierte Tierärztin eine solche Praxis im eigenen Betrieb duldet und offenbar daran mitwirkt, ist für uns ein beispielloser Skandal. Wir fordern die zuständige Tierärztekammer auf, den Fall lückenlos zu prüfen und berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation zu prüfen.</em>“</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Auszug aus den dokumentierten Vorwürfen (Nov. 2025 – März 2026)</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vorwürfe roher Gewalt durch Personal:</strong> Das Videomaterial zeigt eklatante Gewalttaten des Personals. Es offenbart sich ein Umgang, bei dem sich Mitarbeiter teils über die Schmerzreaktionen der Tiere amüsierten.</li>



<li><strong>Mutmaßlich rechtswidriges Schlagen und Entsorgen von Ferkeln:</strong> Lebensschwache Ferkel werden von Arbeitern auf harte Betonböden oder Buchtenkanten geschlagen. Überlebende, zuckende Tiere wurden teils unversorgt liegen gelassen oder noch lebend in Kadaver-Schubkarren geworfen.</li>



<li><strong>Mutmaßliche Misshandlung von Muttersauen:</strong> Die Aufnahmen zeigen auch, wie Schweine getreten, geschlagen und mit spitzen Gegenständen malträtiert werden. Es liegen auch Aufnahmen vor, die den unzulässigen Einsatz von Treibgeräten nahelegen.</li>



<li><strong>Kritik am Zustand der Krankenbuchten:</strong> Schwerverletzte Sauen mit massiven Nekrosen, offenen Wunden und heraushängenden Zungen liegen unversorgt in ihrem eigenen Kot statt in sauberen, ITW-konformen Buchten.</li>



<li><strong>Defekte Tränken:</strong>&nbsp;In einigen Stallabteilen waren die Tränken in der Nacht funktionsuntüchtig. Somit hatten die Tiere keinen Zugang zu Wasser. Außerdem liegen im Bereich der Abferkelung vollfixierte Muttersauen für vier Wochen unter defekten Tränken und sind einem permanent tropfenden Nass ausgesetzt.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Kein Einzelfall, sondern Systemkritik</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Samara Eckardt zieht ein klares Fazit: „<em>Dieser Fall zeigt in erschreckender Deutlichkeit: Es spielt letztlich keine Rolle, welche wohlklingenden Siegel die Industrie nutzt. Die Tierindustrie bleibt immer ein System, das auf der systematischen Ausbeutung fühlender Lebewesen beruht. Was wir hier sehen, ist kein tragischer Einzelfall. Wer diese Grausamkeiten nicht länger unterstützen möchte, sollte auf das einzige Siegel achten, das wirklich Tierwohl garantiert: das Vegan-Label.</em>“</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Skandal im Skandal: Behördenversagen durch Polizei und Veterinäramt</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch das Verhalten der zuständigen Behörden vor Ort wirft Fragen auf. Die Polizei Wittenberg weigerte sich trotz konkreter Hinweise auf laufende Straftaten (betäubungslose Kastration), einen Streifenwagen zu schicken. Der Amtsleiter des zuständigen Veterinäramtes (Landkreis Wittenberg), Dr. Meyer erschien zwar vor dem Betrieb, wartete dort jedoch rund zwei Stunden auf eine Kollegin, da er aus seuchenhygienischen Gründen nicht eintreten durfte. Er habe am selben Morgen bereits bei einer Schweineverladung geholfen. Dadurch wurde die Belegschaft gewarnt und der Betrieb erhielt rund anderthalb Stunden Zeit, Beweise zu vernichten, Tiere beiseite zu schaffen und sich auf die Kontrolle vorzubereiten.<br></p>



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<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/misstaende-in-initiative-tierwohl-betrieb,ferkel-132.html" target="_blank" rel="noopener">MDR Aktuell</a></div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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