Über 3.000 E-Mails an Landwirtschaftsministerin Kaniber nach tierschutzwidriger Veranstaltung in Taufkirchen. Wir fordern ein striktes Verbot für Ochsenrennen in Bayern.
Gemeinsame Aufklärungskampagne mit Animal Rebellion entfacht digitale Protestwelle gegen bayerische Traditionswettbewerbe. Ernsthafte Verletzungsgefahren für Tier und Mensch im Fokus.
Berlin / München, 11. Juni 2026: Zusammen mit der Initiative Animal Rebellion haben wir gemeinsam mit unserer Community eine digitale Protestwelle gegen die Durchführung von Ochsenrennen in Bayern losgetreten. Nachdem am 09.06.2026 ein gemeinsames Aufklärungsvideo (Reel) auf Instagram veröffentlicht wurde, welches die extremen Belastungen der Tiere dokumentiert, haben bis heute (Stand 15.06.2026) bereits üb 3.000 Bürgerinnen und Bürger eine Protest-E-Mail an die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sowie das zuständige Veterinäramt gesendet.
Direkter Auslöser der Kampagne war die Veranstaltung am 04.06.2026 in Taufkirchen, bei der im Rahmen des Programmpunkts „Ochsen- vs. Kamelrennen“ Großtiere einer extrem hohen Reizdichte, Lärm und unmittelbarer Publikumsnähe ausgesetzt wurden. Augenzeugen berichteten von massiven, unübersehbaren Stresssymptomen bei den eingesetzten Tieren, darunter heftiges Zittern und stressbedingter Durchfall.
„Tradition darf im 21. Jahrhundert niemals als Freifahrtschein für Tierquälerei dienen. Dass hochsensible Herdentiere unter massivem physischem und psychischem Druck vor einer grölenden Zuschauermenge zu wettkampforientierten Höchstleistungen gezwungen werden, ist ethisch verwerflich und rechtlich nicht haltbar. Über 1.900 Menschen aus unserer Community haben eine unmissverständliche Botschaft an Frau Ministerin Kaniber gesendet: Es ist Zeit für ein dauerhaftes, präventives und ausnahmsloses Verbot von Ochsenrennen in Bayern. Wir fordern die Behörden auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen, bevor erneut ein Tier sein Leben verliert.” kritisiert Samara Eckardt, Geschäftsführerin von Team Tierschutz.
“Durch die laute Musik, das grölende Publikum und oftmals hohe Temperaturen werden die Tiere bei solchen Wettrennen in großen Stress versetzt. Wie viele Ochsen müssen noch verletzt werden oder sterben, bis die Veterinärbehörden und das Landwirtschaftsministerium diesen als Tradition getarnten Freakshows endlich ein Ende bereiten?“, fragt sich Scarlett Treml, Agrarwissenschaftlerin und Aktivistin bei Animal Rebellion.
Klare Forderungen an Politik und Behörden
Die Initiatoren der Kampagne und die über 3.000 Unterzeichner:innen fordern die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Einschreit- und Verhütungspflicht auf, solche Veranstaltungen in diesem Jahr und in Zukunft ausnahmslos zu untersagen.
Ein präventives Verbot ist aus unserer Sicht das einzig rechtmäßige Mittel, da die extremen Stresspotenziale und akuten Verletzungsgefahren bei Rinderrennen amtsbekannt sind. Nachträgliche oder begleitende Auflagen erweisen sich in der Praxis eines Volksfestbetriebs als unzureichend, da sie ohnehin nicht vollumfänglich wirksam kontrolliert werden können.
Inhärentes Sicherheits- und Todesrisiko
Wie gefährlich diese Rennen in der Realität sind, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit: Am Pfingstmontag 2024 verletzte sich beim „1. Allacher Ochsenrennen“ ein Tier so schwer, dass es noch vor Ort notgetötet werden musste.
Neben dem unvertretbaren Leid für die Tiere stellt die Situation eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. In Panik geratene Großtiere mit enormer Körperkraft lassen sich in unmittelbarer Nähe von Zuschauermengen kaum kontrollieren und bedeuten ein unkalkulierbares Risiko für das Leben und die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher.
Rechtliche Würdigung nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG)
Die rechtliche Prüfung der zugrundeliegenden Protestmail zeigt deutlich, dass ein Verbot durch das TierSchG nicht nur gedeckt, sondern zwingend geboten ist:
- Fehlen eines vernünftigen Grundes (§ 1 TierSchG): Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Urteil vom 13.06.2019, Az. 3 C 28.16), dass reine Volksbelustigung, Traditionspflege oder wirtschaftliche Interessen keinen triftigen Grund darstellen, der das Tierleid überwiegt. Der Tierschutz besitzt zudem über Art. 20a GG Verfassungsrang.
- Verbot unnatürlicher Leistungsabforderungen (§ 3 Nr. 1 TierSchG): Rinder sind keine Renntiere. Der Einsatz von Treibhilfen, physischem Druck und das ruckartige Zerren am Halfter, um Höchstleistungen zu erzwingen, widerspricht dem gesetzlichen Verbot, Tieren Leistungen abzuverlangen, die mit Schmerzen oder Leiden verbunden sind.
- Spezifisches Schaustellungsverbot (§ 3 Nr. 6 TierSchG): Es ist untersagt, Tiere zu Schaustellungen heranzuziehen, wenn damit Leiden verbunden sind. Da psychischer Stress und Verletzungsrisiken systemimmanente Folgen dieser erzwungenen Wettkampfsituation sind, ist die Durchführung rechtlich unzulässig.
- Zufügung erheblicher Leiden (§ 17 Nr. 2 TierSchG): Durch den Transport, die Festplatz-Atmosphäre und den Lärm werden den sensiblen Herdentieren erhebliche und länger anhaltende Leiden billigend zugefügt, was den Straftatbestand des Tierschutzgesetzes berührt.
Mit dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 20a GG ist ein bewusster Verzicht auf das Einschreiten der Behörden unvereinbar. Wir sowie eine breite Masse der öffentlichen Bevölkerung appellieren an die Verantwortung von Ministerin Kaniber und den Aufsichtsbehörden, ein klares Zeichen für den Tierschutz im 21. Jahrhundert zu setzen und Ochsenrennen in Bayern endgültig zu verbieten.