Eskalation im Tierschutz-Skandal Zwickau: Täter kontaktiert uns unter falschen Identitäten

Petition mit Jonas Ems fordert Gesetzesänderung nach Behördenversagen

Der Fall der sexuell missbrauchten Stute „Lotta“ nimmt eine dramatische und gefährliche Wendung. Nachdem das zuständige Veterinäramt in Zwickau monatelang offenbar untätig blieb und die Beweisaufnahme aktiv verweigerte, ist die Stute nicht nur spurlos verschwunden – der Täter kontaktiert nun auch uns mit Androhungen von Straftaten. Als Reaktion auf das staatliche Versagen haben wir gemeinsam mit Jonas Ems eine bundesweite Petition an die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher, gestartet.

Neue Eskalation

Die fatale Konsequenz der monatelangen Untätigkeit der Behörden: Der Täter hat die Stute „Lotta“ (Name geändert) an einen unbekannten Ort verbracht. Das Tier ist ihm völlig schutzlos und unbeobachtet ausgeliefert. Anstatt Konsequenzen zu fürchten, fühlt sich der Täter durch die Inaktivität der Behörden offenbar bestärkt: Er kontaktiert uns mittlerweile teilweise mehrmals täglich. Dabei gibt er perfide Scheinhinweise zum Aufenthaltsort der Stute und deutet an, weitere Straftaten an dem Pferd durchzuführen. Aufgrund dieser massiven Bedrohungslage und der akuten Lebensgefahr für das Tier befand sich das Team von wir am vergangenen Sonntag, den 03.05.2026, erneut auf der Polizeiwache und weitere Beweise eingereicht.

Gesetzeslücke kostet Leben

Der Fall dokumentiert ein erschütterndes systemisches Problem: Dem Täter wird die Stute überlassen, weil die Behörden darauf verweisen, dass dem Tier keine nachweisbaren physischen Verletzungen oder Schäden entstanden seien. Doch hier liegt das Problem. Tiere können nicht aktiv zustimmen. Auch wenn sie sich nicht wehren, heißt das nicht, dass sie nicht leiden. Neben Ablenkungstaktiken gibt es die passive Erduldsamkeit eines Tieres, oft resultierend aus einer antrainierten Unterordnung, einem „Freeze“-Verhalten (Schreckstarre) oder gar erlernter Hilflosigkeit. Diese Verhaltensweisen werden Vollzugsbehörden oft fälschlicherweise als fehlender Zwang interpretiert. Dadurch wird das Tierschutzgesetz (§ 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG – Verbot der Zoophilie) und das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ad absurdum geführt.

Um diese gefährliche Schutzlücke zu schließen, haben wir gemeinsam mit dem Content-Creator Jonas Ems eine Petition gestartet, die sich direkt an die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher, wendet.

Rückblick: Die aktive Verweigerung der Beweisaufnahme in Zwickau

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, liegt an einem beispiellosen Behördenversagen im Landratsamt Zwickau. Nach enormem öffentlichem Druck (über 16.000 Protest-E-Mails) gab die Behörde an, das strafrechtliche Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft eingestellt und als Ordnungswidrigkeit zurückverwiesen worden. Zudem behauptete das Amt, es hätten “keinerlei Videobelege” vorgelegen. Die Faktenlage zeigt jedoch, dass die Behörde die Beweisaufnahme mehrfach aktiv abwehrte:

  • 2. Februar 2026: Die Informantin teilt dem Veterinäramt schriftlich mit, dass eindeutige Videobeweise für den Missbrauch vorliegen.
  • 3. Februar 2026: Das Amt antwortet, man sei “hierfür nicht zuständig”. Das Angebot, die Videos zu sichten, wird komplett ignoriert.
  • 13. April 2026: Samara Eckardt (Geschäftsführerin Team Tierschutz) wendet sich per E-Mail an das Amt, beschreibt die Handlungen im Detail und bietet ausdrücklich an: “Entsprechende Videoaufnahmen liegen mir vor und können auf Aufforderung zur Verfügung gestellt werden.” Die Reaktion: Keine. Auch in anschließenden Telefonaten forderte das Amt das Material nicht an.

Sich nun darauf zu berufen, man habe die Videos nicht gehabt, irritiert uns sehr. Die Behörde hatte die Aufnahmen nur deshalb nicht, weil sie sich trotz mehrfacher, konkreter Angebote strikt geweigert hat, diese anzufordern oder überhaupt hinzusehen“, erklärt Samara Eckardt.

Fataler Irrtum der Behörde: Strafverfolgung ist nicht gleich Gefahrenabwehr

Das Veterinäramt verwechselt hier gefährlich Strafverfolgung mit Gefahrenabwehr. Während Justiz und Polizei für die Bestrafung zuständig sind, ist das Veterinäramt nach § 16a TierSchG zwingend für den sofortigen Schutz des Tieres zuständig. Bei einem konkreten Verdacht auf sexuellen Missbrauch hat das Amt die Pflicht, das Tier bei Gefahr im Verzug fortzunehmen. Das Amt darf sich nicht auf die langsamen Mühlen der Justiz berufen, während ein Tier wöchentlich missbraucht wird.

Unsere Forderungen an Politik und Behörden:

Auf Bundesebene (an Silvia Breher / BMEL):

1. Erlass klarer Verwaltungsvorschriften: Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass jede sexuelle Handlung an einem Tier eine Erzwingung artwidrigen Verhaltens darstellt – unabhängig von sichtbarer physischer Gegenwehr.

2. Sensibilisierung und Schulung: Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtstierärzte müssen im Umgang mit § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG geschult werden, um Täterverhalten zu erkennen und Missbrauch konsequent als Straftat (gemäß § 17 TierSchG) zu verfolgen.

Auf lokaler Ebene (Zwickau):

3. Umgehende Sicherstellung des Tieres und sofortiger Erlass eines vollumfänglichen Tierhalte- und Betreuungsverbots gegen den Täter (§ 16a TierSchG).

4. Lückenlose Aufklärung des Behördenversagens im Veterinäramt Zwickau.

Es ist an der Zeit, dass Tierschutzgesetze nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in der Realität der betroffenen Tiere ankommen.

Bitte unterschreibe jetzt die Petition und hilf mit, diese Schutzlücke zu schließen:

Ansprechpartnerin

Frau Samara Eckardt (Geschäftsführerin)

Team Tierschutz gGmbH

Kolonnenstraße 8
10827 Berlin

E-Mail:
presse@teamtierschutz.org