für Fördermitgliedschaften (“Teammitglieder”) der Team Tierschutz gGmbH
Präambel Die Team Tierschutz gGmbH (im Folgenden „Gesellschaft“ oder „wir“) setzt sich für die Rechte von Tieren, insbesondere in der Nutztierhaltung, sowie für Umwelt- und Verbraucherschutz ein. Natürliche und juristische Personen können diese Arbeit durch regelmäßige finanzielle Beiträge unterstützen (im Folgenden „Fördermitglieder“ oder „Teammitglieder“).
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Team Tierschutz gGmbH Sitz: Berlin Geschäftsführung: Samara Eckardt (nachfolgend „Gesellschaft“) und den Personen, die die Gesellschaft durch regelmäßige Beiträge finanziell unterstützen (nachfolgend „Fördermitglied“).
(2) Mit dem Abschluss der Fördermitgliedschaft erkennt das Fördermitglied diese Bedingungen an.
2 Rechtsnatur der Fördermitgliedschaft
(1) Die Team Tierschutz gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Fördermitgliedschaft ist keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung im Sinne des GmbH-Gesetzes.
(2) Das Fördermitglied erwirbt durch seine Beiträge keine Stimm-, Rede- oder Anwesenheitsrechte in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft.
(3) Es handelt sich bei der Fördermitgliedschaft rechtlich um eine vertragliche Vereinbarung über regelmäßige, freiwillige Zuwendungen (Spenden) zur Förderung der satzungsmäßigen Zwecke (u.a. Förderung des Tierschutzes, der Volksbildung und des Umweltschutzes).
3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Fördermitgliedschaft kommt durch Ausfüllen des Online-Formulars auf der Website der Gesellschaft und Bestätigung durch die Gesellschaft (z.B. per E-Mail) zustande.
(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Fördermitglied. Die Gesellschaft behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4 Beiträge und Zahlungsweise
(1) Das Fördermitglied verpflichtet sich zur Zahlung des von ihm gewählten regelmäßigen Beitrags (z.B. monatlich, jährlich).
(2) Die Beiträge sind freiwillige Zuwendungen im Sinne des Steuerrechts. Da die Gesellschaft als gemeinnützig anerkannt ist, sind diese Zuwendungen steuerlich abzugsfähig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungswege (z.B. SEPA-Lastschrift, PayPal, Kreditkarte). Das Fördermitglied sorgt für eine ausreichende Deckung des Kontos.
5 Einbindung und Kommunikation
(1) Die Gesellschaft legt großen Wert auf Transparenz und Gemeinschaft. Sie informiert die Fördermitglieder regelmäßig (z.B. via Newsletter, Social Media) über die Verwendung der Mittel und aktuelle Projekte wie Recherchen oder Lebenshof-Unterstützungen.
(2) Freiwillige Zusatzangebote: Die Gesellschaft kann Fördermitgliedern Zugang zu speziellen Kommunikationskanälen (z.B. Discord-Server, Community Calls) oder Veranstaltungen gewähren.
(3) Kein Rechtsanspruch: Auf diese Einbindung besteht kein Rechtsanspruch. Die Gesellschaft kann diese Angebote jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Der Zugang zu internen Kommunikationsplattformen kann bei Verstoß gegen die Kommunikationsregeln der Gesellschaft („Netiquette“) jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Wirksamkeit der Spendenvereinbarung berührt.
6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Fördermitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Sie kann vom Fördermitglied jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z.B. per E-Mail oder über das Spenderportal) gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
(3) Die Gesellschaft kann die Fördermitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, insbesondere wenn das Fördermitglied dem Ansehen oder den Zielen der Gesellschaft schadet.
7 Zuwendungsbestätigung Die Gesellschaft stellt dem Fördermitglied unaufgefordert einmal jährlich eine Sammelzuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) über die im Vorjahr geleisteten Beiträge aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Fördermitglied keine Einzelbestätigungen zugegangen sind.
8 Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Fördermitglieds erfolgt unter strenger Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Fördermitgliedschaft und die Information über die Arbeit der Gesellschaft verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer dies ist zur Zahlungsabwicklung zwingend erforderlich.
9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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