Stoppt das Ponykarussell

Jetzt kommt es auf deine Stimme an!

In unseren Community Calls bündeln wir unsere Kräfte, um Tierleid nicht unbeachtet zu lassen. Gemeinsam verfassen und versenden wir E-Mails an Behörden, um Missstände aufzudecken und Veränderung zu fordern.

Öffentlicher Druck kann den entscheidenden Unterschied machen – und je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Stimme. Hilf uns dabei, das Ponykarussell auf dem Arolser Kram- und Viehmarkt zu beenden.

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Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Bad Arolsen, sehr geehrte Veranstalter, ich wende mich heute aufgrund des Ponykarussells auf dem diesjährigen Arolser Kram- und Viehmarkt an Sie und fordere insbesondere die Stadt Bad Arolsen dazu auf, Ponykarussells künftig rechtssicher zu verbieten. Ein solcher Betrieb stellt eine erhebliche Belastung und Qual für die Tiere dar. Die Stadt Bad Arolsen trägt die Verantwortung dafür, dass auf ihren Flächen kein Tierleid stattfindet. Die eingesetzten Ponys auf dem besagten Volksfest wurden teils über mehrere Stunden innerhalb des hochfrequentierten Volksfestbetriebs eingesetzt, wobei der Betreiber selbst angegeben haben soll, dass die Tiere bis zu sechs Stunden am Stück laufen. Diese einseitige Bewegung in immer derselben Richtung und Biegung widerspricht der natürlichen Bewegungsweise von Pferden und führt zu physischem Leid und Schmerzen. Dies wird unter anderem auch dadurch offensichtlich, dass die Ponys wiederholt versuchten, sich dem Druck zu entziehen. Dass es sich bei dieser Veranstaltung nicht nur um eine moralische, sondern um eine rechtliche Frage handelt, belegt auch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DjGT), welches darlegt, dass ein Reitbetrieb, bei dem ein Tier auf einer Kreisbahn etliche Stunden monoton bewegt wird und einer erzwungenen Hals- oder Kopfhaltung ausgesetzt ist, zu erheblichen körperlichen und seelischen Schäden führt. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Einsatz auch bei Temperaturen von über 30°C stattfand! Das Ponykarussell befand sich zudem unmittelbar im Bereich des stark frequentierten Festes und war unzähligen Besuchern, Fahrgeschäften sowie der damit einhergehenden Musik- und Geräuschkulisse ausgesetzt. Dies sind Bedingungen, die dem § 3 Nr. 9 und Nr. 11 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung widersprechen, welche die Tiere vor Lärm und Stress schützen sollen. Auch § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), der eine artgerechte Haltung und das Verbot von Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden vorschreibt, wird hier klar missachtet. Das ständige Im-Kreis-Laufen und die damit verbundenen körperlichen Belastungen stellen einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1 TierSchG dar, der besagt, dass einem Tier nicht mehr Leistung abverlangt werden darf, als es ohne Schmerzen oder Schäden erbringen kann. Das Betreiben einer solchen Anlage erfüllt somit gleich zwei Verbotsbestimmungen: · Es verstößt gegen § 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), da die artgemäße Bewegung der Tiere so eingeschränkt wird, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. · Es ist der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG erfüllt, welcher verbietet, Tiere für Schaustellungen heranzuziehen, wenn dies mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Umsetzungsmöglichkeiten für die Stadt: Zahlreiche andere Städte in Deutschland, darunter München, Hamburg und Düsseldorf, haben bereits bewiesen, dass ein Verbot von Ponykarussells aus Tierschutzgründen sehr wohl möglich ist. Für eine gerichtsfeste Umsetzung stehen Ihnen im Wesentlichen zwei Wege offen: 1. Der Weg über die Gewerbeordnung: Wie es beispielsweise die Stadt Hamburg umsetzt, können einzelne Interessenten gemäß § 70 Abs. 3 der Gewerbeordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher sachlicher Grund ist gegeben, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Das Vorliegen dieser Verstöße wandelt die grundsätzlich gebundene Entscheidung in eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde um, womit der Ausschluss von Ponyreitbahnen gerechtfertigt werden könnte. 2. Der Weg über das kommunale Selbstverwaltungsrecht: Ein weiterer Weg führt über das Instrument der Widmung öffentlicher Flächen. Eine Kommune kann über ihr Selbstverwaltungsrecht bestimmen, unter welchen Bedingungen sie ihre öffentlichen Flächen für Märkte und Feste vergibt. Ich appelliere daher eindringlich an Sie: · Verbieten Sie Ponykarussells auf allen städtischen Flächen. · Folgen Sie dem Beispiel anderer fortschrittlicher Städte und setzen Sie ein starkes Zeichen für den Tierschutz in Bad Arolsen. · Erkennen Sie an, dass die Nutzung von Ponys als "lebendige Karussells" nicht mit den ethischen Grundsätzen einer modernen und tierfreundlichen Stadt vereinbar ist. Mit freundlichen Grüßen,

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Ansprechpartnerin

Frau Samara Eckardt (Geschäftsführerin)

Team Tierschutz gGmbH

Kolonnenstraße 8
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presse@teamtierschutz.org