Berlin/Rotenburg, 26. Juni 2026: Wir haben Strafanzeige gegen den Betreiber einer Rinderhaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme) erstattet. Grundlage sind Bild- und Videoaufnahmen, die erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren. Neben der Staatsanwaltschaft wurde auch das zuständige Veterinäramt und die Bauaufsicht informiert.
Dokumentierte Missstände im Stall
Auf den Aufnahmen sind rund 20 Rinder zu sehen. Mehrere Tiere befinden sich in einem deutlich schlechten Allgemeinzustand. Rippen, Wirbelsäule und Beckenknochen treten bei einigen Rindern sichtbar hervor. Unserer Auffassung nach sprechen diese Aufnahmen für eine länger andauernde Unterversorgung.
Der Stallboden besteht großflächig aus einer tiefen Schicht von Kot und Urin. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für extrem schmerzhafte Klauenerkrankungen (bspw. Mortellaro). Ein trockener Liegebereich ist kaum erkennbar. Teilweise wurde frisches Einstreu lediglich auf den verschmutzten Untergrund aufgebracht. Die Tiere müssen unter diesen Bedingungen stehen und ruhen. An vielen Rindern haben sich zentimeterdicke Kotkrusten gebildet und an den Flanken einiger Tiere sind bereits kahle Hautstellen zu erkennen.
Nach den dokumentierten Aufnahmen war eine von lediglich zwei Tränken für die gesamte Herde defekt.Bei rund 20 Tieren kann dies zu Konkurrenzkämpfe um Wasser und einer unzureichenden Wasserversorgung führen – bei Temperaturen von aktuell über 30 °C eine Qual. Darüber hinaus zeigen die Aufnahmen einen tragenden Holzbalken mit erheblichen Schäden. Aufgrund einer möglichen Einsturzgefahr haben wir neben dem Veterinäramt auch die zuständige Bauaufsicht informiert.
Juristische Ersteinschätzung
Vor Einreichung der Strafanzeige wurde das Material juristisch geprüft. In der schriftlichen Ersteinschätzung kommt die beauftragte Juristin zu dem Ergebnis, dass der Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz durch Unterlassen aus ihrer Sicht erfüllt sein könne. Darüber hinaus werden mehrere Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung benannt.
Nachkontrolle: Sicherheitsmaßnahmen haben Vorrang
Nach unserer Anzeige kontrollierte das Veterinäramt den Betrieb umgehend. Die Nachkontrolle zeigt ein Bild, das Fragen aufwirft. Die verbliebenen Rinder sind nach wie vor stark abgemagert und stehen weiterhin auf verschmutzten Flächen, die lediglich mit frischem Einstreu überdeckt wurden.
Besonders überrascht hat uns jedoch Folgendes: Noch bevor erkennbare Verbesserungen für die Tiere dokumentiert werden konnten, wurde neue Kameratechnik installiert und Schilder mit der Aufschrift „Betreten des Grundstücks verboten!“ angebracht. Gleichzeitig lagen zwei neue Tränken weiterhin ungenutzt vor der Scheune. Während Sicherheitsmaßnahmen offenbar umgehend umgesetzt wurden, waren Verbesserungen der Haltungsbedingungen für die Tiere augenscheinlich nachrangig.
Wir werden den Fall weiterhin begleiten
Mit der Strafanzeige fordern wir die strafrechtliche Prüfung der dokumentierten Zustände sowie die Verfolgung möglicher Ordnungswidrigkeiten.
„Hier wird vor allem eines geschützt: der Tatort – und nicht die Tiere. Wenn zu aller Erst Sicherheitsmaßnahmen installiert werden, zeigt das, wo die Prioritäten liegen. Besonders erschreckend ist, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb statistisch nur etwa alle 48 Jahre behördlich kontrolliert wird. Ein wirksamer Tierschutz darf nicht vom Zufall oder vom Mut einzelner Hinweisgeber:innen abhängen. Dass spendenfinanzierte Organisationen Missstände aufdecken, Strafanzeigen erstatten und sogar Nachkontrollen übernehmen müssen, ist ein alarmierendes Zeichen für ein System, das seiner Verantwortung vielerorts nicht gerecht wird.” fässt Samara Eckardt, Geschäftsführerin von der Tierrechtsorganisation Team Tierschutz, zusammen.